Produkt zum Begriff Steuern:
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Köber, Johann C.: Steuern steuern - Das Arbeitsbuch
Steuern steuern - Das Arbeitsbuch , Viele Menschen verfügen kaum über genug Geld, um es beiseitezulegen. Neben Miete, Kreditraten oder Konsumausgaben schlagen vor allem Steuern und Abgaben zu Buche. Wer beabsichtigt, ein Vermögen aufzubauen, muss dieser Logik entfliehen, und darauf zielt dieses Buch ab. Es zeigt Ihnen, wie Sie Steuern sparen und finanzielle Unabhängigkeit erlangen können. Zum Bestseller Steuern steuern mit mehr als 20 000 verkauften Exemplaren liegt nun auch das passende Arbeitsbuch vor. Entstanden auf Wunsch der Teilnehmer von Hunderten Lehrgängen und Workshops, die Autor Johann C. Köber mit seinem Team zu Steuer- und Finanzthemen durchführt, lässt sich die bewährte Steuern-steuern-Strategie mit über 100 kommentierten Charts noch besser nachvollziehen. Zahlreiche Übungen, Beispielrechnungen und Kontrollfragen helfen, die Steuer- und Abgabenlast optimal zu gestalten. - Mit Kontrollfragen zum Selberlösen zu jedem Kapitel - Mit zahlreichen Rechenbeispielen - Mit vielen anschaulichen Beispielen aus der Praxis , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 49.99 € | Versand*: 0 € -
Immobilien kaufen, bauen und vermieten: So optimieren Sie Ihre Steuern | Steuern und Immobilienkauf
Für Haus- und Wohnungsbesitzer oder Käufer gibt es unterschiedliche Kosten, deren korrekte Unterscheidung steuerlich für Sie relevant wird. Wie Sie Ihre Kosten als Käufer oder Eigentümer z.B. Anschaffungskosten und Baukosten richtig ermitteln und abschreiben, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 € -
Waza, Thomas: Insolvenzen und Steuern
Insolvenzen und Steuern , Das Praxis-Handbuch zur Besteuerung von Unternehmen in der Insolvenz. Die Bewältigung der Fragestellungen rund um das Insolvenzsteuerrecht wird von Jahr zu Jahr komplexer und erfordert fachübergreifende insolvenz- und steuerrechtliche Kenntnisse. Die Neuauflage des bewährten "Insolvenz-Klassikers" zeigt Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten und Steuerberatern, aber auch Mitarbeitern der Finanzverwaltung sofort umsetzbare Lösungsansätze für den rechtssicheren Umgang mit praxisrelevanten Fragen auf. Die systematische Aufbereitung, eine klare Sprache und die zahlreichen Beispiele machen das bekannte Handbuch zu einem idealen Begleiter für die tägliche Praxis. Selbst schwierige Detailfragen und die sich aus der engen Verflechtung von Zivil- und Steuerrecht ergebenden Spezialprobleme lassen sich so kompetent und rechtssicher lösen. Aktuelle Schwerpunkte der 14. Auflage: - Änderungen zum 1.1.2024 u.a. durch das Wachstumschancengesetz. - Reformen des Insolvenzrechts der letzten Jahre. - Europäische Aspekte von Sanierung und Insolvenz, insbesondere die Restrukturierungs- und Harmonisierungsrichtlinie. - Warn- und Hinweispflichten der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte bei der Erstellung von Jahresabschlüssen. - Aufteilung der Einkommensteuer in der Insolvenz (§§ 38, 55 InsO etc.). - Besteuerung von Einzelunternehmen mit Restschuldbefreiung und Betriebsaufgabe. - Besteuerung von Personengesellschaften in der Krise und Insolvenz nach dem MoPeG zum 1.1.2024. - Besteuerung von Kapitalgesellschaften in der Krise und Insolvenz (§ 11 KStG). - Besteuerung von Sanierungserträgen und typischen Sanierungsmaßnahmen. - Besteuerungsfolgen im Rahmen des § 55 Abs. 4 InsO n.F. - Umfassende Darstellung und Bewertung der aktuellen umsatzsteuerlichen Fragestellungen rund um die Insolvenz. Inhaltsverzeichnis: I. Allgemeiner Teil. A. Überblick über das Regelinsolvenzverfahren. B. Das Besteuerungs- und Erhebungsverfahren in der Insolvenz. C. Durchsetzung von Steuerforderungen. D. Rechnungslegungspflichten in der Insolvenz. E. Die Befreiung des Schuldners von seinen Verbindlichkeiten. F. Haftungsinanspruchnahme. II. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen. A. Einkommensteuer. B. Körperschaftsteuer. C. Gewerbesteuer. D. Umsatzsteuer. E. Sonstige Steuern und Nebenformen. F. Aspekte aus Sicht des Insolvenzverwalters. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 149.00 € | Versand*: 0 € -
Steuern, aber lustig! (Görlich, Andreas)
Steuern, aber lustig! , Steuern und Buchführung sind bei vielen Existenzgründern und Selbständigen so beliebt wie Fußpilz in der Sauna. Nicht wenige Unternehmer empfinden eine Besprechung mit ihrem Steuerberater wie einen Besuch beim Zahnarzt, nur noch schlimmer. Doch: Wenn von Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuer oder Einkommensteuer die Rede ist, geht es um bares Geld - Ihr Geld! Solide Buchhaltungs- und Steuerkenntnisse helfen Ihnen dabei, dass mehr von Ihrem hart verdienten Geld in Ihrer Tasche bleibt und Sie keinen Cent an den Fiskus verschenken. Ebenso fachkompetent wie unterhaltsam erklärt Andreas Görlich Existenzgründern und Jungunternehmern alles Wissenswerte über die Welt der Steuerparagrafen und Buchungssätze. Sie werden sehen: sie zu verstehen, ist kein Hexenwerk. Und spannend ist es noch dazu. Denn rund um die Materie gibt es eine Menge Fragen, die nicht unbedingt lebenswichtig, aber extrem interessant sind. Was ist eigentlich Bemessungsgrundlage der Sexsteuer? Warum ist der Gang zum stillen Örtchen nicht steuerlich abzugsfähig? Oder: Wie erhöhen Sie Ihre Chancen auf dem Heiratsmarkt durch steuerliche Verlustvorträge? Mit diesem Steuerratgeber bekommen Sie eine Vielzahl von Steuertipps an die Hand. Nur einen Tipp umgesetzt oder eine Stunde Steuerberaterhonorar eingespart und schon hat sich dieses Buch für Sie mehr als bezahlt gemacht. Übrigens: Der Kaufpreis ist steuerlich absetzbar. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20191115, Produktform: Kartoniert, Autoren: Görlich, Andreas, Illustrator: Wolf, Tony, Auflage: 19005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 271, Keyword: Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Existenzgründer; Existenzgründung; Finanzamt; Steuererklärung; Steuern; Steuerratgeber; Steuertipps; Steuertricks; Steuerwissen, Fachschema: Existenzgründung~Selbständigkeit (Erwerbstätigkeit) / Existenzgründung~Besteuerung / Steuer (Abgabe)~Steuer~Anlage (finanziell) - Geldanlage~Kapitalanlage, Fachkategorie: Steuer- und Abgabenrecht~Persönliche Finanzen, Fachkategorie: Kleine Unternehmen und Selbständige, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, Verlag: Steuern aber lustig, Verlag: Steuern aber lustig, Verlag: Steuern aber lustig Verlag GmbH & Co. KG, Länge: 216, Breite: 157, Höhe: 22, Gewicht: 387, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: A30341111 A25750812 A20905540, Herkunftsland: POLEN (PL), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0010, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Ist Zeitung austragen ein Minijob?
Ja, Zeitung austragen kann als Minijob angesehen werden, da es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, bei der das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Minijobs sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu einem bestimmten Betrag. Zeitung austragen kann eine gute Möglichkeit sein, um nebenbei etwas Geld zu verdienen, ohne dabei zu viel Zeit und Aufwand investieren zu müssen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und Bedingungen für Minijobs in deinem Land zu beachten, um sicherzustellen, dass du alle gesetzlichen Vorgaben einhältst.
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Ist Zeitung austragen ein guter Nebenjob?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zeitung austragen kann ein guter Nebenjob sein, wenn man flexibel ist und gerne draußen arbeitet. Es bietet die Möglichkeit, eigenständig zu arbeiten und sich die Arbeitszeiten relativ frei einteilen zu können. Allerdings ist der Verdienst oft nicht besonders hoch und es kann körperlich anstrengend sein, vor allem bei schlechtem Wetter.
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Ist Zeitungen austragen ein Nebenjob oder ein Minijob?
Zeitungen austragen kann sowohl ein Nebenjob als auch ein Minijob sein, je nachdem wie viele Stunden pro Woche dafür gearbeitet wird. Wenn die wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt, handelt es sich um einen Minijob. Liegt die Arbeitszeit darüber, wird es als Nebenjob betrachtet.
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Wie viel verdient man beim Zeitung austragen als Ferienjob?
Das Gehalt beim Zeitung austragen als Ferienjob variiert je nach Region und Arbeitgeber. In der Regel liegt der Stundenlohn zwischen 8 und 12 Euro. Die genaue Bezahlung hängt auch von der Anzahl der ausgetragenen Zeitungen und der Arbeitszeit ab.
Ähnliche Suchbegriffe für Steuern:
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Leistung steuern. Gesundheit stärken. Entwicklung fördern.
Leistung steuern. Gesundheit stärken. Entwicklung fördern. , Der Abstractband zum 26. dvs-Hochschultag, der vom 20. bis 22. September 2023 auf dem Gesundheitscampus der Ruhr-Universität Bochum und der Hochschule für Gesundheit stattfindet, umfasst die Abstracts zu den 6 Keynotes, den 64 Arbeitskreisen, 49 Posterbeiträgen, 10 Workshops sowie weiteren Veranstaltungsformaten. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20230907, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Schriften der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft#301#, Redaktion: Schlesinger, Torsten~Grimminger-Seidensticker, Elke~Ferrauti, Ferrauti~Kellmann, Michael~Thiel, Christian~Kullik, Lisa, Seitenzahl/Blattzahl: 449, Keyword: Hochschultag; Leistung; Sportwissenschaft, Fachschema: Sport / Theorie, Forschung, Studium, Fachkategorie: Motorsport, Radsport, Vehikelsport, Warengruppe: TB/Auto-/Motorrad-/Rad-/Flugsport, Fachkategorie: Sportwissenschaft, Sportunterricht, Text Sprache: eng ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Feldhaus Verlag GmbH + Co, Verlag: Feldhaus Verlag GmbH + Co, Verlag: FELDHAUS VERLAG GmbH & Co. KG, Länge: 210, Breite: 151, Höhe: 27, Gewicht: 587, Produktform: Kartoniert, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Genre: Sachbuch/Ratgeber, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Internationale Lagertitel, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,
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Wer zahlt Steuern bei Minijob?
Bei einem Minijob zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber pauschale Abgaben in Form von pauschalen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitnehmer selbst zahlt keine Steuern auf sein Einkommen aus dem Minijob, solange er die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschreitet. In diesem Fall wäre der Arbeitnehmer jedoch sozialversicherungspflichtig und müsste Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Insgesamt ist der Minijob also steuer- und abgabenfrei für den Arbeitnehmer, während der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben übernimmt.
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Wie viel verdient man ungefähr beim Zeitung austragen als Nebenjob?
Das Gehalt beim Zeitung austragen als Nebenjob kann je nach Region, Anzahl der ausgetragenen Zeitungen und Arbeitsaufwand variieren. In der Regel liegt der Stundenlohn zwischen 5 und 10 Euro. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich um einen Minijob handelt und das Einkommen daher begrenzt ist.
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Wer zahlt die Steuern bei Minijob?
Bei einem Minijob zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber die pauschalen Steuern und Abgaben. Der Minijobber selbst muss keine Einkommensteuer zahlen, solange sein monatliches Einkommen die Grenze von 450 Euro nicht überschreitet. Die Pauschalabgaben des Arbeitgebers betragen in der Regel 30 Prozent des Lohns und beinhalten die Sozialversicherungsbeiträge. Der Minijobber hat jedoch die Möglichkeit, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen, um Rentenansprüche zu erwerben. Insgesamt ist der Minijob also steuerlich und sozialversicherungstechnisch für den Arbeitgeber attraktiv.
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Wie viel Steuern werden beim Ferienjob abgezogen?
Wie viel Steuern beim Ferienjob abgezogen werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe des Verdienstes und der Steuerklasse. In der Regel werden bei einem Ferienjob Steuern in Höhe von etwa 15-20% des Verdienstes abgezogen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um eine grobe Schätzung handelt und die genaue Höhe der Steuern individuell berechnet wird. Es empfiehlt sich daher, sich bei Fragen zur Steuerabzugsberechnung an das zuständige Finanzamt zu wenden.
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